Was gibt es bei der Einbindung von Videos zu beachten?

Auszug vom Portal Barrierefreiheit
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Für Videos gelten im Sinne der Barrierefreiheit mehrere Anforderungen. Gemäß der BITV 2.0 müssen Videos auf Webseiten die Anforderungen der EN 301 549 in der aktuell gültigen Version erfüllen. Dies umfasst den Abschnitt 7 (Anforderungen an die Videofähigkeit) und den Abschnitt 9.1.2 (Anforderungen an zeitbasierte Medien) aus dem Bereich Anforderungen an Websites. Im Folgenden werden die einzelnen Anforderungen erläutert. Anhand eines Beispiels der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) wird aufgezeigt, wie eine mögliche konforme Umsetzung gestaltet werden kann.

Untertitel in Videos

Generelle Anforderungen

Wenn die Tonspur eines Videos Informationen enthält, müssen Untertitel als Alternative bereitgestellt werden. Dies bedeutet unter anderem, dass alle Informationen der Tonspur enthalten sind. Dazu gehören gesprochene Texte, aber auch Geräusche, Musik oder Tonereignisse, wenn sie für den Inhalt oder die Bedeutung des Videos relevant sind.

Hinweis: Diese Anforderung ermöglicht Menschen mit beeinträchtigtem Hörvermögen die Verwendung von Videos.

Anforderungen an fremdsprachige Videos

Sind für ein anderssprachiges Video Übersetzungen in Form von Untertiteln vorhanden, muss eine adäquate alternative Tonspur in übersetzter Sprache zur Verfügung stehen. Diese unterstützt Nutzende, die die Untertitel nicht lesen können und den fremdsprachigen Originalton nicht verstehen.

Beispiele:

  • Ein Video in englischer Sprache mit deutschen Untertiteln wird auf einem deutschsprachigen Webauftritt zur Verfügung gestellt.

    • Es ist eine Sprachausgabe in deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen.
  • Ein Video in deutscher Sprache mit zusätzlichen zuschaltbaren englischen Untertiteln wird auf einem deutschsprachigen Webauftritt zur Verfügung gestellt.

    • Eine weitere Sprachausgabe wird nicht gefordert.
  • Ein Video in englischer Sprache mit englischen Untertiteln wird auf einem deutschen Webauftritt zur Verfügung gestellt.

    • Eine weitere Sprachausgabe wird nicht gefordert

Anforderungen an den Video-Player

Sind Untertitel vorhanden, müssen diese vom verwendeten Player unterstützt werden:

  • Das bedeutet nicht nur, dass der Player Untertitel prinzipiell anzeigen kann, sondern auch, dass dieser Ton und Untertitel synchron darstellt.
  • Bietet der Player eine Übertragungs-, Konvertierungs- oder Aufnahmemöglichkeit, müssen die Untertitel erhalten bleiben.

Bei Untertiteln muss generell zwischen permanent sichtbaren Untertiteln (open captions) und zuschaltbaren Untertiteln (closed captions) unterschieden werden. Welche dieser beiden Technologien verwendet wird, obliegt der redaktionellen Entscheidung.

Bei closed captions gilt die Anforderung an den Video-Player, dass dieser eine Anpassung der Untertitel unterstützt (z. B. Schriftgröße, Schriftart, Transparenz, Farbe, etc.). Art und Umfang der Anpassungsmöglichkeiten sind derzeit noch nicht normativ festgelegt. Auch bei der Umsetzung gibt es mehrere Möglichkeiten. So kann die Anforderung über Einstellungen des Video-Players, aber auch durch system- oder browserseitige Einstellungen angepasst werden.

Auflistung der relevanten Anforderungen der EN 301549:

  • 7.1.1 Wiedergabe von Untertiteln
  • 7.1.2 Synchrone Untertitel
  • 7.1.3 Erhaltung von Untertiteln
  • 7.1.4 Untertitel-Anpassungen
  • 7.1.5 Gesprochene Untertitel
  • 9.1.2.2 Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln mit Verweis auf 1.2.2 Captions (Prerecorded) der WCAG
  • 9.1.2.4 Videos (live) mit Untertiteln mit Verweis auf 1.2.4 Captions (Live) der WCAG

Audiodeskription

Generelle Anforderungen

Wenn die Bildspur eines Videos Informationen enthält, welche nicht aus der Audiospur hervorgehen, muss eine Audiodeskription als Alternative bereitgestellt werden. In dieser werden die visuellen Inhalte für Menschen mit oder ohne eingeschränktem Sehvermögen beschrieben.

Das bedeutet: Während bestehender Dialogpausen informiert die Audiodeskription über Aktionen, Charaktere, Szenenwechsel und Bildschirmtexte, die notwendig sind, um der Haupttonspur zu folgen.

In manchen Fällen reichen die vorhandenen Dialogpausen nicht aus, um die visuelle Handlungsabfolge zu beschreiben. In diesem Fall kann eine erweiterte Audiodeskription notwendig sein. Im Gegensatz zur standardmäßigen Audiodeskription wird das Video, wenn notwendig, für längere Beschreibungen entsprechend eingefroren. Eine erweiterte Audiodeskription entspricht den Anforderungen des höchstmöglichen Maßes an Barrierefreiheit (WCAG AAA, Erfolgskriterium 1.2.7).

Sind bereits alle für das Verständnis notwendigen Inhalte in der Tonspur enthalten, ist keine zusätzliche Audiodeskription erforderlich.

Verzichtbar ist die Audiodeskription auch dann, wenn das Video ergänzend angeboten wird, klar als Medienalternative erkennbar ist und keine über den Textinhalt hinausgehenden Informationen bietet.

Hinweis: Diese Anforderung fördert die Zugänglichkeit für Menschen mit und ohne eingeschränktem Sehvermögen sowie für Menschen mit kognitiven Einschränkungen, die Schwierigkeiten haben, das Geschehen visuell zu interpretieren.

Beispiel einer barrierefreien Umsetzung Video / Audio (Link öffnet im neuen Tab): https://ark.staging-design-netzwerk.eu/